#dasgelddasallekinderkriegen

BMS aka Bedarfsorientierte Mindestsicherung aka Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs aka demnächst wieder Sozialhilfe

Wie kommt man dazu?

Mittels Antrag bei der nächstgelegenen zuständigen Behörde! Bei uns in Linz am Magistrat!

Dafür gibt‘s das berühmte Formular GSGD-So/E-5!

Zumeist füllen wir das gemeinsam bei uns in der Anlaufstelle aus, und begleiten unsere Klient*innen auch gerne zum Magistrat zur zuständigen Sachbearbeiter*in die jeweils nach den Anfangsbuchstaben des Familiennamens eingeteilt sind.

Klingt kompliziert? Geht noch so….aber der Antrag alleine reicht noch nicht…..

Es muss ja auch noch nachgewiesen werden, ob man Vermögen hat, also mittels Kontoauszüge der letzten 6 Monate, und natürlich will die Behörde wissen, ob man noch woanders Geld her bekommen könnte. Zum Beispiel ob es jemanden gibt, der einem Unterhalt zahlen müsste.

Man muss ja ein etwaiges Vermögen (Haus, Wohnung, Auto, Sparbücher, Ferieninsel,….) über einem Gesamtwert von 4427,40 € (Stand 2019) aufbrauchen.

Das ist der erste Teil der sogenannten „Bemühungspflicht“

Des weiteren musst du bereit sein, deine Arbeitskraft einzusetzen und dich um einen Arbeitsplatz bemühen. Das heißt beim AMS arbeitssuchend melden, die gestellten Anforderungen und Aufgaben vom AMS erfüllen, und natürlich pünktlich zu deinen Terminen erscheinen.

Und die sogenannte „Verfolgung von Ansprüchen gegen Dritte“ ist auch Voraussetzung.

Wenn es also möglich ist, dass du von deinen Eltern, Verwandten, reichen Onkel in Amerika Unterstützung bekommen solltest, den sogenannten Unterhalt, dann will die Behörde das genauer wissen. Dazu musst du dir einen Termin am Bezirksgericht ausmachen, und dort eine Unterhaltsfeststellung beantragen. Viele glauben jetzt dass das heißt, dass du deine Eltern verklagen musst. Ganz so schlimm ist es aber nicht, da diese nur aufgefordert werden ihr Einkommen offen zu legen, und das Gericht legt dann fest wie viel sie dir an Unterstützung zukommen lassen müssten. Zumeist reicht aber bereits die Bestätigung, dass dieser Antrag eingebracht wurde.

Bei uns im JUST heißt das normalerweise, dass wir gemeinsam mit unseren Klient*innen einiges abzuarbeiten haben:

#Antrag ausfüllen

#Kontoauszüge der letzten 6 Monate besorgen

#Meldebestätigung checken

#Unterhaltsfeststellung am Bezirksgericht beantragen

#AMS-Anmeldung

#AMS-Bezugsbestätigung besorgen (auch wenn man vom AMS kein Geld bekommt)

#Betreuungsvereinbarung vom JUST, wenn man bei uns seine Kontaktadresse hat.

Bei dieser Betreuungsvereinbarung besprechen wir mit dir, welche Schritte du in Bezug auf Arbeit, Unterkunft, Finanzen und Gesundheit als nächstes gehen willst und halten das auch auf einer Vereinbarung fest.

Es gibt also einiges zu tun!

Trotzdem lohnt es sich seinen Antrag so früh wie möglich abzugeben, auch wenn du noch nicht alle Unterlagen beisammen hast, da du eine Frist bekommst, bis wann man alles nachreichen darf, und die Berechnung des Geldes ab dem Tag der Einreichung beginnt.

Und du kannst immerhin maximal 921,30 € bekommen, wenn du alleinstehend, alleinwohnend bist, und keinerlei andere Bezüge hast. Bekommst du Geld vom AMS, oder Unterhalt, oder verdienst dir offiziell etwas dazu, oder hast eine eigene Ferieninsel, dann wird nur die Differenz zur oben genannten Summe ausbezahlt.

Man kann übrigens auch Mindestsicherung bekommen, wenn man so wenig bei seiner Arbeit verdient, dass man unter dem Maximalbetrag bleibt.

Mit eingerechnet wird übrigens auch das Einkommen von Menschen mit denen du zusammen wohnst, sogar bei einer WG, wo du vielleicht mit Menschen wohnst, die du nicht mal magst.

Das sind einige Informationen zur Mindestsicherung, wie sie uns bei unseren Klient*innen ganz oft begegnen, hat aber keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.

Weiterführende Informationen gibt‘s in den angehängten Links und natürlich bei uns im JUST!

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/23004.htm

http://www.ris2.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?QueryID=LROO&Gesetzesnummer=20000652

https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/arbeitslosigkeit/Bedarfsorientierte_Mindestsicherung.html

Und ganz am Ende sei noch der „Beschäftigungs-Einstiegsbonus“ erwähnt, den man erhalten kann, wenn man 6 Monate BMS bezogen hat und eine Erwerbstätigkeit aufnimmt! Den muss man schnell beantragen und die Berechnung ist wieder ziemlich kompliziert. Und steht deswegen, wie hier, wohl immer ganz am Ende aller Erklärungen. Aber auch dabei können wir gerne behilflich sein.